Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Im Schulgrundstück soll ein neuer Rückzugsbereich für ruhigere Aktivitäten geschaffen werden. Hier ist der Sandspielbereich geplant. Die Kinder sollen das Verweilen in ihrer 120. Grundschule als Zugewinn an Freude und Freizeitvergnügen empfinden. Ein großer Schritt dahin waren der Bau des neuen Kletter- und Spielgerätes 2013, die Renovierung und Neugestaltung des Theaterhügels 2014, der Bau der Roller- und Skaterbahn 2015 und der Bau des 3-Stufen-Recks 2016.
Wer ist die Zielgruppe?
Perspektivisch ist die Entwicklung des gesamten Schulhofs mit dem Ziel geplant, diesen für unsere Kinder zu sanieren und für die nächsten Generationen von Schülern attraktiv zu gestalten. Wir wollen mit unserem momentanen Projekt, dem neuen Sandspielbereich, vor allem auch wieder Betätigungsmöglichkeiten für die Jüngeren, die Schüler der 1. und 2. Klassen, schaffen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Mit Ihrer Spende haben Sie die Gewissheit, ein nachhaltiges Projekt zu unterstützen, das sich die Kinder selbst gewünscht haben und deshalb sehr rege nutzen werden. Auf der Grundlage der Einbeziehung der Schüler, der Schule und des Hortes ist das Projekt ein Ausschnitt der strukturierten Planung für den gesamten Schulhof des Planungsbüros Schubert (Radeberg).
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld fließt zu 100 % in das Projekt, den Bau des Sandspielbereiches.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Träger des Projektes ist der Förderverein der 120. Grundschule "Am Geberbach" in Dresden e.V. In ihm vereinen sich Eltern der Schüler sowie Lehrer und Erzieher der Schule. Hinter dem Projekt stehen aber alle Beteiligten: Schule, Hort und die Schüler.
Was ist die Fundingschwelle?
Tags: Spielen, Dresden, Kinder, Hort, Schule
Eintragung beim AG Dresden, Registergericht, VR 2466
Finanzamt Dresden-Süd, Steuer-Nr. 203/141/04537
Vorstand: Daniel Reichelt, Rita Kempe, Annett Reichardt
Telefon: 0351/284 5734
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 203