Zusatz-Richtlinien für Crowdfunding mit dem Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV)
1. Nutzungsrechte / Datenschutz
Unsere Regionalplattform wächst durch stetige Verlinkung und Öffentlichkeitsarbeit durch uns, wie auch durch die sonstigen Nutzer, sowie gezielte Werbung. Dies ist auch in deinem Interesse und zu diesem Zweck hast du uns ausgewählt. Soweit wir zur Bewerbung deines Projektes, wie auch der Regionalplattform im Allgemeinen, auf unserer Plattform oder Internetseiten von Dritten deine Inhalte vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder sonst verwerten müssen, räumst du uns die zur Erreichung des Vertragszwecks – nämlich dem Erreichen eines größeren Adressatenkreises für alle Projektinitiatoren – erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die dafür notwendige Erlaubnis z.B. von abgebildeten Personen auf deinen verwendeten Bildern hast du dir nach den Vorgaben des DSGVO eingeholt, sodass wir auch diese Bilder verwenden können.
2. Anforderungen an dein Projekt
- Du hast die Möglichkeit, Projekte auf der Regionalseite des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) unter 99funken.de/sparkasse/osv einzustellen, sofern du für einen Verein, eine Firma oder eine Institution innerhalb der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt handelst.
- Dein Projekt muss eine gemeinwohlorientierte Bedeutung und Ausstrahlungskraft für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben.
- Das Projekt muss mindestens in mehr als der Hälfte der Fläche des jeweiligen Bundeslandes beworben werden können.
3. Projekte mit der Ostdeutschen Sparkassenstiftung (OSS)
Sollen Projekte mit der OSS verwirklicht werden, sind folgende grundsätzliche Voraussetzungen zu beachten:
- Das Projekt entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege.
- Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert
- Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Projektträgers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
- Der Projektträger beachtet das Erfordernis von Eigenmitteln für das Projekt.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt.