Das Fahrzeug hat eine Erstzulassung von 1973. Dieses lief viele Jahre bei der Feuerwehr und zum Schluss bei der Wasserwehr auf der Insel Rügen. Als diese aufgelöst wurde, ging das Fahrzeug auf den Schrottplatz, wo es einige Jahre stand. Mit Spendengeldern haben wir es vor der Verschrottung gerettet. Zusammen mit unserer Jugendgruppe soll der Robur nun komplett restauriert werden.
Einerseits ist es unser Ziel, unsere Jugendabteilung mehr auf
den Umgang mit alter und moderner Technik zu "schulen". Desweiteren
sollen sie durch solche Projekte das selbstständige Arbeiten und
das Arbeiten im Team erlernen.
Sobald das Fahrzeug fertiggestellt ist, soll dieses im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Dies bedeutet, dass wir
unter anderem bei Veranstaltungen sowohl mit unseren
Einsatzfahrzeugen als auch mit dem Robur teilnehmen. Auf diesem
Wege versuchen wir, noch mehr Erwachsene sowie Kinder und
Jugendliche für das Ehrenamt im Katastrophenschutz zu
gewinnen.
Als Nachwuchsorganisation des Technischen Hilfswerks ist es für uns besonders wichtig auch schon die Kinder und Jugendlichen für das Ehrenamt zu begeistern, damit auch später die Zahl der aktiven Helfer steigt. Da es heutzutage aber schwer ist die Kinder zu begeistern, versuchen wir mit solchen Projekten das Interesse der Jugendlichen zu wecken.
Die Gelder werden dazu genutzt, um die kompletten Lackierarbeiten sowie den Neuaufbau des Koffers zu finanzieren.
Hinter dem Projekt steht die komplette Jugendgruppe des Technischen Hilfswerk Bergen auf Rügen sowie deren beiden Ortsjugendbeauftragten René und Friederike.
Tags: Robur, THW Jugend, Bergen, Restauration
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
aus dem Spendentopf Sparkasse Vorpommern
Jedes Funding von 10 bis 100 Euro wird von der Sparkasse Vorpommern verdoppelt. So lange bis die Hälfte der Fundingschwelle erreicht ist oder der Spendentopf leer ist. Schnell sein lohnt sich!
4.230 € von 5.000 € verteilt