Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
99 Funken
Nichts ist passender als dieses Thema, denn als Funken bezeichnet
man auch Gardetänzer/Tänzerinnen. Um ihr funkelndes Outfit auf
der Bühne komplett zu machen, benötigen unsere Kinder und
Jugendlichen noch einen entsprechenden Dreispitz (Gardehut).
Wir haben 15 Kinder und Jugendliche, die in 2 Gruppen aufgeteilt
sind.
Gruppe 1 "Tanzmäuse" im Alter von 6-12 Jahren.
Gruppe 2 "Zimtzicken" im Alter von 13-18 Jahren.
Sie stehen gemeinsam für den Felgeleber Carnevalclub 1968 e.V. auf
der Bühne.
Die Kosten pro Kind/Jugendliche betragen 31 Euro. Also
brauchen wir insgesamt 465 €.
Als Dankeschön gibt es eine Nennung als Sponsor auf unserer
Vereinshomepage und unserer Facebook-Seite. Und dazu natürlich
eine Spendenbescheinigung.
Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?
Fortsetzung und Förderung der Jugendarbeit im Verein durch gemeinsames Tanztraining und folgend gemeinsame Auftritte. Hierfür ist ein komplettes karnevalistisches Ornat erforderlich, so dass auch der Nachwuchs von Kopf bis Fuß in den Vereinsfarben auftreten kann. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl die Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit dem Verein.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Um den Kindern und Jugendlichen im Verein die Möglichkeit zu geben, als vollwertige und vollständig eingekleidete Gardetänzer aufzutreten. Dies stärkt ihr Selbstvertrauen und ihre Identifikation mit dem Verein.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Es wird für den Erwerb von 15 Gardehüten und 15 Tanzbodys für die Nachwuchsgarden des FCC eingesetzt.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der gesamte Verein, insbesondere die Kinder und Jugendlichen selbst sowie ihre Trainer und Betreuer.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2359